AGB´s

§ 1 Geltungsbereich Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen und Oldtimern sowie für sonstige Nebenleistungen. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.

§ 2 Vertragsstornierung Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnet Limo-inc folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz: 0% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt, 40% bis 1 Wochen vor Antritt der Fahrt; 100 % danach. Für die Recht-zeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend.

§ 3 Vermittlung an Fremdfirmen Bei Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietfirma Vertragspartner. Limo-inc ist in diesem Fall ausschließlich als Kontaktvermittler tätig.

§ 4 Rücktritt Limo-inc ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt un-möglich werden sollte. Bei Ausfällen durch höhere Gewalt wird der Fahrpreis nicht bzw. ent-sprechend dem ausgeführten Teil des Vertrages teilweise berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde ist die Zahlung des gesamten End-preises spätestens eine Woche vor Fahrtantritt fällig. Sonderleistungen wie Getränke sind bei Beendigung der Fahrt beim Chauffeur zu begleichen.

§ 6 Verzögerungen Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von Limo-inc.

§ 7 Beförderung Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist Limo-inc oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen, berechnet. Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen Verschmutzungen.

§ 8 Haftung des Kunden Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen. Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.

§ 9 Haftung von Limo-inc Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Limo-inc zurückzuführen.

§ 10 Gerichtsstand Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Bühl.

§ 11 Teilunwirksamkeit Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch auszugsweise nicht gestattet.

 

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